Geschäftsbedingungen der Vertriebsmanufaktur für Workshops

1 Vertragsgestaltung

1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und den Trainern der Vertriebsmanufaktur über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

1.2 Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer, die den Verträgen beigefügt werden.

1.3 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Trainer, soweit vereinbart, haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2 Leistungen der Trainer

2.1 Die Trainer erbringen ihre Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber.

2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und den Trainern im Einzelnen festgelegt.

2.3 Die Trainer erbringen Leistungen insbesondere in Form von Workshops und Trainings.

3 Honorare und Kosten

3.1 Ein Erstgespräch durch die Trainer ist unentgeltlich.

3.2 Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.

3.3 Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.

3.4 Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u. a.

3.5 Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.

3.6 Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.7 Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden vor Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Honorare sind zu 50% bei Auftragsstellung, und zu 50% bei Beendigung des Trainingsauftrages jeweils ohne Abzug zu entrichten. Entstandene Kosten und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen.

3.8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

4 Sicherung der Leistungen

4.1 Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht der Trainer an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen). Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung/Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Trainer.

4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das von den Trainern vorbereitete Material wird den Teilnehmern des Trainingsseminars vom Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.

4.3 Der Auftraggeber informiert die Trainer vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

4.4 Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben

werden, ist den Trainern der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Zugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen der Trainer  tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.

4.5 Die Trainer verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihnen durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages. Die Trainer sind berechtigt, auf die Tätigkeit für den Kunden zu eigenen Werbezwecken hinzuweisen.

4.6 Die Trainer sind berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.7 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von den Trainern nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist den Trainern unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6 Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen.

4.8 Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, sind bei Absagen bis spätesten 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 %, 41 bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60 %, 27 Tage bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 %, 13 Tage und weniger bis Veranstaltungsbeginn 100 % zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu entrichten.

4.9 Für weitere Kosten durch Kooperationspartner (Z.B. Seminarhotel oder Event) gelten Stornobedingungen entsprechend deren AGBs.

5 Allgemeine Bestimmungen

5.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainer unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

5.2 Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

5.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainern oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Trainer. Dies gilt ebenfalls, falls a) der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder b) der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Augsburg, 10.11.2017